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Steuerliche Geltendmachung

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Bei staatlich genehmigten und anerkannten Ersatzschulen, wie es die Medi-Z Halle ist, kann das Schulgeld gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Bis zu 30 % des Schulgeldes, jedoch maximal 5000 Euro pro Jahr, sind vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig. Zinsen für aufgenommene Darlehen, die dem Zwecke der Ausbildung dienen, können ebenfalls steuermindern wirken.

Seit 2004 gibt es die Möglichkeit, Einkommensabhängig, bis zu 4000 Euro im Jahr für Schulgelder, Lernmittel und ähnliches als Sonderausgaben geltend zu machen.

Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, Ihre Steuerberaterin oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Weitergehende Informationen:

Bitte beachten Sie, dass wir versuchen Ihnen hier Tipps und Informationen an die Hand zu geben um eine Ausbildung bei uns durchführen zu können. Nähere Informationen und genauere Bedingungen erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichem Gespräch. Aufgrund möglicher Gesetzes- und Richtlinienänderungen können wir für die hier gegebenen Informationen jedoch keine Haftung übernehmen.